Die Versorgung mit Wärme soll klimaneutral werden, um einen Beitrag zur Bekämpfung des Klimawandels zu leisten. Hierfür soll das Gebäudeenergiegesetz (GEG), auch als Heizungsgesetz bekannt, überarbeitet werden. Allerdings steht das Vorhaben in der politischen Landschaft äußerst kontrovers zur Diskussion. Welche Auswirkungen hat das neue Heizungsgesetz für Eigentümer*nnen und Mieter*innen und wie wird der Heizungstausch unterstützt?
Neue Regelungen im Gebäudeenergiegesetz / Heizungsgesetz
Das geplante Gebäudeenergiegesetz sieht vor, dass künftig nur noch Heizungen neu eingebaut werden dürfen, die zu mindestens 65 Prozent mit erneuerbaren Energien betrieben werden können. Der Gesetzesentwurf soll am 1. Januar 2024 in Kraft treten und umfasst folgende Neuerungen:
Bestehende Gebäude: Kein Zwang zum Heizungstausch
Gute Nachrichten für Eigenheimbesitzer: Es wird keine weiteren Eingriffe in bestehendes Eigentum geben. Funktionierende Gas- und Öl-Heizungen müssen ab 2024 nicht ausgetauscht werden, und eine kaputte Heizung darf repariert werden.
Kommunale Wärmeplanung für klimafreundlichen Umstieg
Beim Umstieg auf klimafreundliche Heizungsarten muss zunächst der Staat liefern – mit einer weitreichenden kommunalen Wärmeplanung. Die Kommunen müssen Pläne erstellen, wie Bürger klimafreundlich heizen können und welche kommunalen Angebote es für klimafreundliche Lösungen gibt. Der Gedanke dahinter ist, dass Eigentümer ohne diese Informationen nicht die Möglichkeit hätten, die für sie günstigste Heizungsart auszuwählen. In manchen Kommunen gibt es bereits Wärmepläne, in denen das Gesetz voraussichtlich ab Januar 2024 gelten wird.
Vorgaben für Heizungsarten im neuen Gesetz
Das Herzstück des Gebäudeenergiegesetzes ist die Vorgabe, dass künftig nur noch Heizungen neu eingebaut werden dürfen, die zu mindestens 65 Prozent mit erneuerbaren Energien betrieben werden können. Dies kann durch verschiedene Technologien wie Wärmepumpen, Solarthermie oder Biomasse (Holz oder Pellets) erreicht werden. Diese Vorgabe gilt zunächst nur für Neubaugebiete ab dem geplanten Inkrafttreten des Gesetzes am 1. Januar 2024. Für Bestandsbauten richtet sich der Zeitpunkt für den Heizungstausch nach der kommunalen Wärmeplanung.
Diskussion um Wärmepumpen als Alternative
Die Wärmepumpen-Technologie gilt als eine der effizientesten und umweltfreundlichsten Möglichkeiten zum Heizen und Kühlen von Gebäuden. Ihre Beliebtheit nimmt zu, und es wird erwartet, dass in Deutschland bis zu 40 Prozent der Gebäude in Zukunft mit Wärmepumpen beheizt werden. Dennoch gibt es auch Herausforderungen, wie den hohen Stromverbrauch und die Abhängigkeit von klimaschädlicher Stromerzeugung. Hier sind weiterführende Maßnahmen notwendig, um die Stromversorgung klimafreundlich zu gestalten.
Kein Zwang zum Austausch funktionierender Öl- oder Gasheizungen
Das geplante Gebäudeenergiegesetz sieht keinen Zwang zum Austausch funktionierender Öl- oder Gasheizungen vor. Bereits vor der Novelle gab es eine Vorgabe im GEG, dass unter bestimmten Voraussetzungen Öl- und Gasheizungen, die älter als 30 Jahre sind, ausgetauscht werden müssen. Dies bleibt unverändert.
Einbau neuer Gasheizungen unter Auflagen
Der Einbau neuer Gasheizungen ist ab dem kommenden Jahr nicht verboten, jedoch wird eine verpflichtende Beratung eingeführt. Heizungsbesitzer*innen sollen über die steigenden CO2-Preise und die Vorgaben des Klimaschutzgesetzes aufgeklärt werden. Wer sich trotzdem für eine Gasheizung entscheidet, muss ab 2029 15 Prozent, ab 2035 30 Prozent und ab 2040 60 Prozent klimaneutrale Gase wie Biomethan oder Wasserstoff nutzen.
Übergangsfrist für irreparable Öl- oder Gasheizungen
Für den Fall, dass eine Öl- oder Gasheizung irreparabel kaputt ist, soll es eine Übergangsfrist von fünf Jahren geben. In dieser Zeit dürfen weiter Heizungsanlagen eingebaut und betrieben werden, die nicht die GEG-Anforderungen von mindestens 65 Prozent erneuerbarer Energien erfüllen. So haben Heizungsbesitzer Zeit, bis die Wärmeplanung vorliegt und sie sich für eine passende klimafreundliche Heizung entscheiden können.
Förderungen für den Heizungstausch
Für den Heizungstausch werden umfangreiche Förderungen angeboten, um die Investitionskosten zu reduzieren. Eine "Sockelförderung" von 30 Prozent ist für alle Heizungsbesitzerinnen vorgesehen. Zusätzlich gibt es eine "Sozialkomponente" von 30 Prozent zusätzlicher Förderung für Eigentümerinnen mit einem zu versteuernden Haushaltseinkommen von bis zu 40.000 Euro pro Jahr. Auch ein Klima-Geschwindigkeitsbonus und ein Wärmepumpen-Bonus sind vorgesehen.
Heizungsgesetz und Neubauten
Für Neubauten ab dem 1. Januar 2024 gelten spezifische Vorgaben für den Einsatz erneuerbarer Energien in der Heizung. In Neubaugebieten muss jede neu eingebaute Heizung mit mindestens 65 Prozent erneuerbarer Energie betrieben werden. Außerhalb von Neubaugebieten kann bei neu errichteten Gebäuden auch auf ein bereits verlegtes Gas-Netz zurückgegriffen werden, sofern eine entsprechende Wärmeplanung vorliegt.
Auswirkungen auf Mieter*innen
Für Mieter*innen wird eine neue Modernisierungsumlage eingeführt, durch die Vermieteri*nnen die Investitionskosten zu 10 Prozent für den Heizungstausch auf die Mieter*innen umlegen können. Die Mieterhöhung ist jedoch auf maximal 50 Cent pro Quadratmeter begrenzt. um Mieter vor zu hohen Belastungen zu schützen.
Ausblick: Entscheidung über das neue Heizungsgesetz
Die Ampel-Fraktionen planen, die zweite und dritte Lesung des Gesetzes in der ersten September-Woche 2023 auf die Tagesordnung des Bundestages zu setzen. Die Entscheidung über das neue Heizungsgesetz steht somit kurz bevor.
Quellen: